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Die Schiedsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des für die Pflegeversicherung zuständigen Ministeriums bedarf. Kommt keine Geschäftsordnung zustande, kann sie durch die zuständige Behörde mit Zustimmung des für die Pflegeversicherung zuständigen Ministeriums erlassen werden.
Die Schiedsstellen geben sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des für Soziales zuständigen Ministeriums bedarf. Kommt keine Geschäftsordnung zustande,…
Die Schiedsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des zuständigen Ministeriums bedarf. Kommt bis zum 20. April 2019 eine Geschäftsordnung…
Die Schiedsstelle kann sich eine Geschäftsordnung geben. Sie bedarf der Zustimmung des zuständigen Ministeriums.
Die Landesschiedsstelle und die erweiterte Schiedsstelle geben sich eine gemeinsame Geschäftsordnung. Kommt keine Geschäftsordnung zustande, kann sie durch die…
Die Landesschiedsstelle und die erweiterte Schiedsstelle geben sich eine gemeinsame Geschäftsordnung. Kommt keine Geschäftsordnung zu Stande, kann sie durch die…
Auf Anfrage erteilt die Geschäftsstelle der Schiedsstelle der zuständigen Behörde gemäß § 16 oder dem für die Pflegeversicherung zuständigen Ministerium…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.