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Alle Schuldverpflichtungen, Gewährleistungen und Sicherheitsleistungen sowie internationale Beteiligungs- und Beitragsverpflichtungen des Landes sind in das Landesschuldbuch einzutragen. Dieses kann in elektronischer Form geführt werden. Es dient der Begründung, Dokumentation und Verwaltung der Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten. Es wird vom Ministerium der Finanzen geführt.
Das Landesschuldbuch besteht aus Abteilungen. Jeweils in eine Abteilung werden eingetragen: Weitere Abteilungen können eingerichtet werden.
Das Landesschuldbuch kann innerhalb einer Abteilung in mehreren Abschnitten geführt werden.
Eine Schuldbuchforderung wird als Sammelschuldbuchforderung oder Einzelschuldbuchforderung durch Eintragung in die jeweilige Abteilung begründet. Die Eintragung in die Abteilung Gewährleistungen und Sicherheitsleistungen sowie in die nach Absatz 2 Satz 3 einzurichtenden Abteilungen erfolgt nur zur Dokumentation.
Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, nähere Bestimmungen zur Führung der einzelnen Abteilungen des Landesschuldbuchs, insbesondere über die Bedingungen zur Eröffnung und Schließung von Einzelschuldbuchkonten, durch Rechtsverordnung zu treffen.