Gesetz über die Schuldenordnung des Saarlandes (Landesschuldenordnung - LSO) Vom 12. Dezember 2002*
Aufgenommene Kredite sind zum Nennwert auf die Kreditermächtigung anzurechnen. Bei Diskontpapieren ist nur der Netto-Betrag auf die Kreditermächtigung anzurechnen.
§ 2 LSO
§ 2 LSOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen