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Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (im Folgenden „IT. NRW - Statistisches Landesamt“ genannt) ist die amtliche Statistikstelle des Landes. Er nimmt
die ihm durch landesgesetzliche Regelungen übertragenen Aufgaben der Landesstatistik,
die auf Grund von unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Union (EU-Statistiken) und die durch bundesgesetzliche Regelungen den statistischen Landesämtern zugewiesenen Aufgaben und
die ihm auf Grund von § 4 Absatz 2 durch die Betriebssatzung übertragenen Aufgaben
wahr.
Landesstatistiken sollen mit geringstmöglichen Belastungen für die zu Befragenden erstellt werden. Dazu hat die für die Statistik fachlich zuständige oberste…
IT. NRW - Statistisches Landesamt - darf, soweit es für die Durchführung von Landesstatistiken und für sonstige Arbeiten statistischer Art im Rahmen der…
Informationstechnische Aufgaben der Landesverwaltung können daneben durchgeführt werden durch
IT. NRW - Statistisches Landesamt - darf dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Länder zur Erstellung koordinierter Länderstatistiken oder…
Die Angaben sind elektronisch an IT. NRW - Geschäftsbereich Statistik - zu übermitteln. Zur Erstellung koordinierter Länderstatistiken darf der Landesbetrieb…
Es kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen, im Folgenden IT. NRW, oder anderer geeigneter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.