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Zuständige Behörde für die Durchführung des Agrarstatistikgesetzes (AgrStatG) ist vorbehaltlich des § 2 der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen. Er erläßt die erforderlichen Anordnungen, insbesondere hinsichtlich der Erhebungsvordrucke, der Berichtstermine und des Berichtsweges. Er überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Erhebungen.
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (im Folgenden „IT. NRW - Statistisches Landesamt“ genannt) ist die amtliche Statistikstelle des…
Landesstatistiken sollen mit geringstmöglichen Belastungen für die zu Befragenden erstellt werden. Dazu hat die für die Statistik fachlich zuständige oberste…
Wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Einrichtung der Erhebungsstellen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen, so unterliegen sie…
Die für die amtliche Statistik zuständige oberste Landesbehörde übt die Fachaufsicht über IT. NRW - Statistisches Landesamt - aus. Die Aufsichtsbefugnis der…
Die Aufsicht über die örtlichen Erhebungsstellen führt IT. NRW - Statistisches Landesamt. Oberste Aufsichtsbehörde ist die für die amtliche Statistik zuständige…
Die fachlich zuständige oberste Landesbehörde kann die Durchführung von Landesstatistiken mit Auskunftspflicht durch Rechtsverordnung zur Erfüllung nach Weisung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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