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1Wahlen können durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. 2Bei Widerspruch wird geheim gewählt. 3Zur Abgabe der Stimmzettel werden die Abgeordneten mit Namen aufgerufen.
1Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. 2Ergibt sich keine solche Mehrheit, kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. 3Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des Präsidenten.
Mehrere Personen können in einem Wahlgang gewählt werden.