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Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen: vier Fassungsbereiche (Zone I) - rot gekennzeichnet -, eine engere Schutzzone (Zone II) - blau gekennzeichnet -, eine weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet -.
Die Fassungsbereiche erstrecken sich auf Teile der Grundstücke: Gemarkung Lebach (Bohrung 1), Flur 11 Parz.- Nrn. 29/2, 29/5 Gemarkung Jabach (Bohrung 2), Flur 02 Parz.- Nrn. 33/10, 33/5, 91/5 Gemarkung Jabach (Bohrung 3), Flur 02 Parz.- Nrn. 21/16, 95/3, 21/55 Gemarkung Jabach (Bohrung 4), Flur 02 Parz.- Nrn. 18/4, 18/5.
Die engere Schutzzone umfasst Grundstücke auf: Gemarkung Lebach Flur 01, Parz.-Nrn. 44/6, 44/11, 46/2, 47/2, 48/3, 52/3, 65/9, 66/11, 66/16, 137/33, 138/2, 139/2, 139/3, 139/4, 140/2, 140/3, 140/4, 141/2, 142/17, 142/18, 142/19, 142/20, 143/1, 135/4, 143/2, 145, 151/2, 151/5, 151/6, 152, 137/25, 137/32, 154, 155, 156, 157/1, 157/2. Flur 10, Parz.-Nrn. 14/194, 14/195, 14/196, 14/273, 14/274, 14/213, 14/214, 14/302, 14/303, 14/304, 14/305, 14/306, 14/307, 14/272. Flur 11, Parz.-Nrn. 15/30, 15/31, 15/59, 15/74, 15/73, 17/3, 18/4, 18/12, 18/13, 18/14, 18/15, 19/1, 19/8, 19/9, 19/10, 21/1, 21/2, 21/7, 21/8, 21/11, 21/13, 22/1, 21/12, 22/2, 23/1, 23/7, 23/19, 24/1, 24/5, 24/12, 24/20, 24/21, 24/22, 24/28, 24/29, 24/30, 28/2, 28/4, 28/5, 29/2, 29/5, 29/9, 29/12, 32/1, 32/2, 33/8, 33/9, 32/8, 34/9, 60/23. Flur 12, Parz.-Nrn. 143/14, 143/25, 143/26, 143/27, 149, 150/1, 150/2, 151/4, 151/6, 151/7, 151/8, 151/12, 151/13, 151/14, 151/15, 151/16, 151/17, 151/18, 151/19, 151/20, 151/21, 151/22, 151/23, 143/12, 151/24, 151/25, 157/1, 157/2, 157/3, 157/4, 157/5, 159, 160, 162/1, 166/11, 166/12, 166/13, 166/14, 167/3, 167/4, 167/6, 167/7, 167/8, 167/9, 169/3, 169/4, 169/6, 173/3, 173/4, 173/6, 173/7, 173/8, 173/10, 177/4, 177/6, 177/7, 201, 202, 203, 204/1, 205/1, 206/1, 207/1, 208/1, 209/1, 210/2, 210/3, 211/2, 211/4, 211/5, 212, 213, 215/3, 215/4, 215/5. Gemarkung Jabach Flur 02, Parz.-Nrn. 8/4, 8/5, 8/6, 9/2, 9/3, 9/4, 11/1, 14/2, 15/1, 15/2, 16/1, 17/3, 17/4, 17/5, 17/6, 17/7, 17/8, 18/2, 18/3, 18/4, 18/5, 18/7, 18/8, 18/9, 20/2,20/3, 20/4, 21/5, 21/12, 21/16, 21/17, 21/18, 21/31, 21/32, 21/33, 21/34, 21/35, 21/36, 21/39, 21/40, 21/42, 21/43, 21/45, 21/46, 21/47, 21/48, 21,49, 21/50, 21/51, 21/52, 21/53, 21/54, 21/55, 21/56, 24/3, 24/4, 27/6, 27/7, 27/8, 27/9, 27/12, 27/13, 27/14, 27/15, 27/17, 27/18, 29/1, 31/7, 31/9, 31/10, 31/11, 34/11, 34/13, 34/15, 34/17, 58/2, 59/1, 60/1, 60/2, 62/1, 62/2, 62/3, 65/1, 66/1, 70/31, 73/3, 74/4, 77/1, 79/2, 79/3, 79/7, 79/8, 79/9, 79/10, 80/3, 80/8, 80/9, 80/10, 80/12, 80/13, 80/52, 80/53, 80/54, 80/55, 80/56, 80/57, 80/58, 80/59, 80/60, 80/87, 80/88, 80/95, 80/96, 80/97, 80/98, 80/107, 80/108, 80/109, 80/111, 80/112, 80/68, 80/89, 80/115, 80/116, 80/117, 80/118, 80/119, 80/122, 80/123, 80/124, 80/125, 80/126, 80/127, 80/128, 80/130, 80/131, 81/1, 81/2, 81/3, 81/4, 86/1, 86/2, 86/3, 86/4, 91/5, 91/10, 91/11, 80/132, 91/12, 91/15, 93/5, 93/6, 93/7, 93/8, 93/10, 93/12, 94/2, 94/3, 95/3, 95/4, 95/5, 95/6, 96/1, 96/2, 96/3, 96/4, 96/5, 97, 98, 99/2, 100/2, 100/4, 100/5, 100/6, 102/3, 102/5, 102/8, 102/10, 102/19, 102/20, 102/21, 102/22, 103/9, 104/1, 104/22, 104/24, 91/13, 91/14, 91/16.
Die weitere Schutzzone ist aus dem als Anlage [2] abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. Ihre Grenze wird wie folgt beschrieben: (Die Beschreibung beginnt nördlich des Stadtteils Hahn und wird dann über die Nord-, West-, Süd- und Ostgrenze der Schutzzone und wieder zurück zu ihrem Anfangspunkt im Norden fortgesetzt. Bei den genannten Straßen gilt der dem Schutzgebiet zugewandte Rand als Grenze. Bei der Auflistung der Flurstücksnummern werden jeweils die Außengrenzen der im Wasserschutzgebiet gelegenen Flurstücke aufgeführt). Dieser folgt die Grenzlinie dann bis zur Einmündung in die B 268.
Der nördlichste Punkt der Grenze liegt im Einmündungsbereich der L.I.O. 142 aus Richtung Hahn/Lebach und der B 268 aus Richtung Schmelz. Von hier verläuft die Grenze zunächst entlang der B 268, vorbei am rechts der Straße gelegenen Krankenhausparkplatz bis in Höhe einer links der B 268 gelegenen Gärtnerei. Hier quert sie die B 268 entlang der Nordwestgrenze der Flurstücke 47/6, 44/5 und 90/10.
Die Grenze verläuft dann weiter entlang der Nordwestgrenze der Flurstücke 90/13, 88/3 und 87/3. Von hier zunächst entlang der Südwestgrenze des Flurstücks 87/3, knickt dann nach Südwesten entlang der Nordwestgrenze der Flurstücke 86/7, 86/9 und 86/11 ab. Dann zieht sie sich entlang der Westgrenze des Flurstücks 86/11, kreuzt anschließend in gerader Verlängerung die Mottener Straße (L.II.O. 336, in Höhe einer BMW-Vertretung), läuft dann entlang der Straße „Im Bommersfeld“ bis zum Straßenende, geht dann (südwärts gegenüber der Textilfabrik „Decker“) in einen Feldweg über und läuft dann zunächst entlang der nördlichen Zaungrenze der Kläranlage und weiter entlang der Nordwestgrenze der Flurstücke 185/3 und 185/2.
Dann knickt die Grenze entlang der Westseite des Flurstücks 185/2 nach Süden ab. Weiterhin wird die westliche Schutzgebietsgrenze durch die Westgrenze der Flurstücke 206/1, 207/1, 208/1, 209/1, 210/2, 210/3, 211/2 (kreuzt die Theel), 211/4, 16 und 17/5 gebildet, anschließend wird die Eisenbahnlinie Lebach-Dillingen im Bereich „Schmittengarten“ geschnitten.
Dieser folgt der Grenzverlauf ca. 10 m in östlicher Richtung und biegt dann in den „Seminarweg“ ein, folgt diesem bis zur Einmündung in die B 268 in Höhe der Lebacher Feuerwehr, kreuzt die Bundesstraße gegenüber der Sporthalle, verläuft dann zunächst in westl. Richtung entlang der B 268 und knickt dann durch die Zufahrt zum staatl. „Johannes Kepler Gymnasium“ auf das Schulgelände ab, zieht sich entlang dem Internatsgebäude II, vor der Turnhalle und am Lebacher Heizwerk vorbei, quer über den anschließenden Parkplatz und weiter entlang eines befestigten Feldweges.
Diesem folgt der Grenzverlauf, vorbei an der hinteren Grenze des Wasserbehälters „Unten am Käschtenbaum“ und weiter entlang des Feldweges in Richtung auf den „Obersten Wald“ hin. Von hier aus verläuft sie weiter in Verlängerung des befestigten Weges in einen Waldweg, dann durch den Wald bis zu der südöstlichen Grenze der Gewanne „In der großen Birk“ in Eidenborn. Hier knickt die Grenze nach Südwesten ab, folgt der Waldgrenze, stößt in gerader Verlängerung auf einen unbefestigten Feldweg und folgt diesem dann in Richtung Wasserbehälter oberhalb der Ortschaft Eidenborn.
Danach verläuft sie entlang der östlichen Zaungrenze des Wasserbehälters und entlang der Zufahrtsstraße zum Wasserbehälter bis zu deren Einmündung in die „Provinzialstraße“ in Eidenborn.
Dieser folgt die Grenze dann zunächst in Richtung Zollstock und biegt etwa gegenüber dem Anwesen „Provinzialstraße 60“ in einen unbefestigten Feldweg entlang der Westgrenze der Flurstücke (,,Beim freudigen Kirschbaum“) 35/7, 35/5, 36, 37, 38/1 und 41/3 (teilweise) ein und zieht sich weiter entlang der Nord- und Westgrenze des Flurstücks 24/1 und dann entlang der Westgrenze der Flurstücke (,,Hinter dem Dragoner“) 24/2, 23, 22, 21, 20, 19 u. 18 und daran anschließend entlang der Nord- und Westgrenze des Flurstücks 48. Von hier aus zieht sich die Grenze weiter entlang der Gemarkungsgrenze zu Falscheid und der Westseite der Flurstücke (,,Ober der Langwert“) 49/1, 51/2, 57, 58, 59, 60, 61/1, 62/1 und 63/1.
Dann verläuft die Grenze entlang der Nordwestgrenze der Flurstücke (,,Über Gebelhumes Berg“) 31, 38, 39, 40/1, 42, 43/1, 43/2, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55/1, 55/2, 55/3, 56, 57/1, 57/2, 58, 59/1, 59/2 über die freie Feldflur und oberhalb des Wasserbehälters entlang der Nordwestgrenze des Flurstücks 213 - ab Punkt 1 bis hierhin ist die Grenze gemeinsam mit der des WSG der WVO - und knickt dann nach Süden in Richtung Falscheid, entlang der Westseite der Flurstücke (,,Hinter Treiben Garten“) 213, 214, 215/1, 216/1, 216/2, 217/2, 217/3, 218/1, 218/2, 219, 220, 221, 222, 223 ab und biegt dann nach Osten längs der Südgrenze des Flurstücks 223 ab und folgt anschließend der Flurgrenze (Flur Lebach 1) längs der Südwestgrenze der Flurstücke (,,Hinter Treiben Garten“) 224, 225, 226, 227, 228/1, 230, 232/1 232/2, 232/3, 232/4, 297/1 und der Nordgrenze des Flurstücks 297/20 und trifft dann auf die „Dorfstraße“ (L.II.O. 338) in Falscheid (oberhalb des Anwesens „Dorfstraße 11“).
Von hier verläuft die Grenze zunächst in östlicher Richtung entlang der „Dorfstraße“ bis zu deren Einmündung in die „Ritterstraße“. Anschließend quert die Grenzlinie die „Ritterstraße“ und mündet in die „Eiweiler Straße“ ein. Dieser folgt die Grenze bis oberhalb des Falscheider Feuerwehrhauses und biegt dann oberhalb dessen, entlang der Westgrenze des Flurstücks 120/8, nach Süden in Richtung Kirche ab. Dann verläuft die Grenze vor dem Friedhof entlang, längs der Südgrenze des Flurstücks 117/1 und 116/1 und daran anschließend hinter der Friedhofshalle entlang der Südwestgrenze des Flurstücks (,,Ober dem Wittum“) 115/1 bis zu einem befestigten Weg aus Richtung Reisweiler.
Diesem Weg (12/2) folgt die Grenze in östlicher Richtung bis zur Einmündung in die „Eiweiler Straße“; diese querend und weiter entlang eines Feldweges in Richtung auf eine Blockhütte zu, entlang der Südgrenze des Flurstücks (,,Ober der Mohrwies“) 81/5, und weiter entlang der Gemarkungsgrenze entlang des Südrandes eines Mischwaldes, folgt dann der Flurgrenze weiter in östlicher Richtung, entlang der Südgrenze des Flurstücks 15/2 (Feldweg). Dann stößt die Grenzlinie auf den Kreisradwanderweg Saarwellingen B., folgt diesem in südlicher Richtung, entlang der Westgrenze des Flurstücks 2, Gemarkung Eidenborn, Flur 10 und biegt dann nach Osten entlang der Westseite des Flurstücks 1 über die freie Feldflur, und weiter in östlicher Richtung, entlang der Gemarkungsgrenze längs der Südostgrenze des Flurstücks 1.
Vom Ende dieses Flurstücks verläuft die Grenzlinie entlang der Südwest- und Ostgrenze des Flurstücks 173/1 (,,Am Saarlouiser Weg“), trifft dort auf einen nach Norden führenden Feldweg, der bei Parzelle 588/166 auf die „Falscheider Straße“ trifft und folgt dieser nach Osten, bis zur Westseite des Flurstücks 185/1 (Landsweiler, Flur 8).
Dann knickt die Grenze nach Süden entlang der Westgrenze der Flurstücke (,,Am Jungenfeld“) 185/4, 185/7, 185/10, 187/1 und 188/1 ab und zieht sich weiter entlang der Südseite der Flurstücke 188/1 und 188/2 und trifft auf die Straße „Auf der Schled“ in Landsweiler, folgt dieser bis zu ihrem Ende und biegt dann nach Osten entlang der Südseite der Flurstücke 48/22, 48/27, 44/9, 42/29, 42/4, 41/20, 40/4 und 37/7 (oberhalb einer Gärtnerei). Ab hier folgt die Grenze der Gärtnereizufahrt, entlang der Ostgrenze des Flurstücks 37/7, und trifft anschließend in Landsweiler auf die „Donatusstraße“.
Diese quert sie im Bereich des Flurstücks 37/9 und verläuft anschließend weiter entlang der Südgrenze der Flurstücke (,,Oberm Bohnengarten“) 36/6, 537/36, 536/34 und 535/34 und folgt dann, unterhalb des Anwesens „Donatusstraße 12“, in nördlicher Richtung der Ostgrenze der Flurstücke 535/34, 536/34, 537/36.
Ab hier knickt die Grenze dann nach Osten entlang der Südgrenze des Flurstücks 79/5 ab und verläuft in nordwestlicher Richtung entlang der Ostseite des Flurstücks 79/6 und trifft dann auf die „Falscheider Straße“, unterhalb des Anwesens „Falscheider Straße 3“.
Nun verläuft die Grenze zunächst in östlicher Richtung entlang der „Falscheider Straße“ bis zu deren Einmündung in die „Heusweilerstraße“, über die Straße hinweg in die anschließende „Lachstraße“, entlang dieser, unter einer Eisenbahnbrücke hindurch, über den „Habacher Bach“ hinweg in die Straße „Zum Stangenwald“ bis zur „Stangenwaldhalle“.
Von hier zieht sich die Grenzlinie unterhalb der „Stangenwaldhalle“ entlang des befestigten Waldweges entlang der Südgrenze des Landschaftsschutzgebiets „Am Stangenwald“ bis zum Wegende.
Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets und seiner Schutzzonen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Plänen, die Bestandteil dieser Verordnung sind [2]:
Übersichtskarte der Schutzzone II i.M. 1:5.000 mit Einzeichnung der vier Bohrungen,
Plan: „Lagemäßige Ausdehnung Schutzzone II“ i.M. 1:1.000,
Übersichtsplan Schutzzone II und III i.M. 1:10.000 mit Einzeichnung der vier Bohrungen,
Beschilderungsplan Schutzzone III i.M. 1:10.000,
Flurkarte i.M. 1:1.000 mit Einzeichnung der Schutzzone I für die Bohrung 1,
Flurkarte i.M. 1:1.000 mit Einzeichnung der Schutzzone I für die Bohrung 2,
Flurkarte i.M. 1:1.000 mit Einzeichnung der Schutzzone I für die Bohrung 3,
Flurkarte i.M. 1:1.000 mit Einzeichnung der Schutzzone I für die Bohrung 4.
Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei: Die Pläne können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
der Stadt Lebach,
der Gemeinde Eppelborn,
dem Landkreis Neunkirchen - Untere Wasserbehörde - in Ottweiler,
dem Landkreis Neunkirchen - Untere Bauaufsichtsbehörde - in Ottweiler,
dem Landkreis Saarlouis - Untere Wasserbehörde -,
dem Landkreis Saarlouis - Untere Bauaufsichtsbehörde -,
dem Ministerium für Umwelt - Oberste Landesplanungsbehörde -,
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in den Absätzen 2, 3 und 4 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung, die engere Schutzzone in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.