Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Landtag wählt seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter, die zusammen mit weiteren Mitgliedern das Präsidium bilden, und die Schriftführer.
Der Präsident leitet die Verhandlungen nach Maßgabe der Geschäftsordnung.
Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Landtages aus. Ohne seine Zustimmung darf in den Räumen des Landtages keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.
Der Präsident verwaltet die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landtages nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes. Er vertritt den Freistaat im Rahmen der Verwaltung des Landtages. Ihm steht die Einstellung und Entlassung der Angestellten und Arbeiter sowie im Benehmen mit dem Präsidium die Ernennung und Entlassung der Beamten des Landtages zu. Der Präsident ist oberste Dienstbehörde für die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landtages.
1Der Präsident führt die Geschäfte des Landtages. 2Die Landtagsverwaltung untersteht seiner Leitung. 3Ihm steht im Benehmen mit dem Präsidium die Einstellung…
1Der Präsident wahrt die Würde und die Rechte des Landtages und fördert seine Arbeit. 2Er leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die…
Dem Präsidenten steht die Annahme und Entlassung der Angestellten und Arbeiter sowie im Benehmen mit dem Präsidium die Ernennung der Beamten des Landtags zu. Er…
1Der Direktor beim Landtag ist der ständige Vertreter des Präsidenten in der Verwaltung. 2Er hat in dieser Eigenschaft Zutritt zu den Sitzungen. VIII. Abschnitt…
Die Präsidentin oder der Präsident beruft die Sitzungen des Landtages ein; sie oder er eröffnet, leitet und schließt sie.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.