§ 5 LuftKostVKostenermäßigung und Kostenbefreiung
Soweit wegen der besonderen Lage eines Einzelfalls die für eine Amtshandlung nach dem Gebührenverzeichnis festzusetzende Gebühr unbillig wäre oder dem…
§ 19 GebG NRWGebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen auf Zahlung von Gebühren, Auslagen und sonstigen Nebenleistungen gelten die Vorschriften…
§ 7 BFStrSonGebVVerordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen der Bundesfernstraßen in Verwaltung des Bundes
Stundung, Niederschlagung und Erlass von festgesetzten Gebühren richten sich nach § 59 der Bundeshaushaltsordnung.
§ 6 Abs. 2 JKostG SLGesetz Nr. 932 - Landesjustizkostengesetz Vom 30. Juni 1971
Ansprüche der in Absatz 1 genannten Art können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn Entsprechendes gilt für die Erstattung oder Anrechnung bereits…
§ 8 TermVInfGebVGebührenverordnung für die Nutzung von Informationen zur Vermittlung von Behandlungsterminen und telemedizinischen Angeboten durch Dritte
Für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Gebühren und der Erstattung von Auslagen gilt § 76 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.