§ 5 Abs. 2 Nr. 10 LuftSiAVZertifikat
die anzuwendende Zulassungsprüfung,
§ 2 Nr. 4 LuftSiGLuftsicherheitsgesetz
Sicherheitsausrüstung nach § 10a zertifiziert und zulässt,
§ 4 Abs. 1 Nr. 3 LuftSiAVZertifizierungsverfahren
eine Kurzbeschreibung der Sicherheitsausrüstung und der verwendeten Technologie,
§ 9 Abs. 2 LuftSiAVZulassungsverfahren
Die zuständige Luftsicherheitsbehörde prüft, ob die in § 3 Absatz 2 genannten technischen Vorgaben der Anlage R zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm für die…
§ 17 Abs. 5 LuftSiGLuftsicherheitsgesetz
Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und mit Zustimmung des…