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Die Erteilung eines Zertifikats ist vom Hersteller der Sicherheitsausrüstung bei der zuständigen Zertifizierungsstelle schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben und Anlagen enthalten: Der Antragsteller kann dem Antrag eine Kopie des Zertifikats einer Behörde eines Mitgliedstaates oder eines Drittstaates beifügen.
den Namen des Herstellers,
die Gerätebezeichnung,
eine Kurzbeschreibung der Sicherheitsausrüstung und der verwendeten Technologie,
die Benennung der wesentlichen Komponenten,
die Betriebskonzeption des Herstellers,
die EU-Konformitätserklärung und
den anzuwendenden Funktionstest.
Die zuständige Zertifizierungsstelle prüft den Antrag auf Vollständigkeit der Angaben nach Absatz 1 Satz 2 und führt erforderlichenfalls Gerätetests zur Feststellung durch, ob die in § 3 Absatz 1 und 2 genannten maßgeblichen Standards und weitergehenden Anforderungen für Sicherheitsausrüstung eingehalten werden. Soweit Gerätetests erforderlich werden, hat der Antragsteller ein baugleiches Gerät an dem von der Zertifizierungsstelle bestimmten Ort zur Verfügung zu stellen.
Die Zulassung zertifizierter Sicherheitsausrüstung ist vom Betreiber der Sicherheitsausrüstung bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde unter Verweis auf die…
die Zertifikatsnummer,
Diese Verordnung gilt für die Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Sicherheitsausrüstung im Sinne von § 10a des Luftsicherheitsgesetzes.
Sicherheitsausrüstung nach § 10a zertifiziert und zulässt,
Sicherheitsausrüstung darf für Maßnahmen nach den §§ 5, 8, 9 und 9a nur verwendet werden, wenn sie durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert ist.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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