§ 21 LuftSiAVVerordnung zur Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Sicherheitsausrüstung gemäß § 10a des Luftsicherheitsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 18 LuftRegVVerordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 35 Abs. 1 3. DV LuftBODritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.