§ 1 ServKflLuftvAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr
Der Ausbildungsberuf des Servicekaufmanns im Luftverkehr und der Servicekauffrau im Luftverkehr wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich…
Anlage LuftvKflAusbV(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 671 - 675)
Anlage ServKflLuftvAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 664 - 667)
§ 4 Abs. 2 Nr. 4 ServKflLuftvAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr
Flugzeugabfertigungsprozesse koordinieren,
§ 6 Abs. 2 LuftVwhDAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des höheren Dienstes der Luftfahrtverwaltung des Landes Vom 2. November 1988
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung nach Absatz 1 wird von dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit festgestellt. Mit dieser Feststellung erwirbt der…