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Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe.
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe unterstützen nach Maßgabe der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die…
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe unterstützen jeweils die Museen im örtlichen Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe der…
Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung durch seine Organe. Er ist ein Gemeindeverband und dient dem…
Die zum Land Nordrhein-Westfalen gehörenden Kreise und kreisfreien Städte der früheren Rheinprovinz bilden den Landschaftsverband Rheinland, die Kreise und…
Die Landschaftsverbände können ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit die Gesetze nicht etwas anderes bestimmen.
Die Landschaftsverbände können eine unmittelbare oder mittelbare Gewährträgerschaft über die Lippische Landesbrandversicherungsanstalt übernehmen oder sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.