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Der Vorbereitungsdienst dauert in Laufbahnen
der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt, in der Regel sechs Monate und der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, in der Regel zwei Jahre und
der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Regel drei Jahre und der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, in der Regel zwei Jahre.
Die Möglichkeit zur Anrechnung förderlicher Zeiten nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 des Landesbeamtengesetzes bleibt unberührt.
In der Laufbahngruppe 2, in der nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b des Landesbeamtengesetzes im ersten Einstiegsamt der Abschluss eines Studiums an einer Hochschule gefordert wird, soll dieses Studium im Umfang von mindestens 18 Monaten und höchstens 24 Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Der Vorbereitungsdienst soll sich in diesen Fällen auf eine Ausbildung in fachbezogenen Schwerpunktbereichen der Laufbahn beschränken.
Beamtinnen und Beamten des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 oder des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2, die die Laufbahnprüfung nicht oder endgültig nicht bestehen, kann der Zugang zu einem niedrigeren Einstiegsamt derselben Fachrichtung zuerkannt werden, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse ausreichen.
Die Beamtinnen und Beamten führen während des Vorbereitungsdienstes die Dienstbezeichnung ,,Anwärterin“ oder „Anwärter“, in einem Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt in der Laufbahngruppe 2 die Dienstbezeichnung „Referendarin“ oder „Referendar“ mit einem die Fachrichtung oder die Laufbahn bezeichnenden Zusatz. Das für Inneres zuständige Ministerium kann im Einvernehmen mit der beteiligten obersten Dienstbehörde andere Dienstbezeichnungen festsetzen.
Im Falle des Vorliegens der Zugangsvoraussetzungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b des Landesbeamtengesetzes oder des Absatzes 1 beträgt die Dauer des…
an die Stelle des Vorbereitungsdienstes tritt eine Qualifizierung mit einer Dauer von zwei Jahren, dabei kann die Beschäftigungszeit in der Laufbahngruppe 1,…
Nach den Vorschriften des Laufbahnrechts können Tätigkeiten angerechnet werden, die geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten ganz oder teilweise…
Zur Laufbahn gehören auch der Vorbereitungsdienst und die Probezeit.
Als weitere Voraussetzung für den Zugang zu den Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst sind der für das jeweilige Einstiegsamt vorgesehene Vorbereitungsdienst und…
Der Vorbereitungsdienst umfasst die Ausbildung und die Laufbahnprüfung. Er dauert in der Regel zwei Jahre. Die Bewerberin oder der Bewerber wird im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.