Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
mindestens das Abschlusszeugnis zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation an einer Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsakademie oder einer anderen gleichstehenden Hochschule aus dem technischen, naturwissenschaftlichen oder einem anderen für die Feuerwehr geeigneten Fachbereich besitzt und
nach dem Ergebnis eines Eignungsfeststellungsverfahrens und eines amtsärztlichen Gutachtens körperlich, geistig und nach seiner Persönlichkeit für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst uneingeschränkt geeignet ist.