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Der Zulassung geht ein Auswahlverfahren voraus.
Das Auswahlverfahren dient der Feststellung, inwieweit und in welcher Rangfolge die Bewerberinnen und Bewerber für die Zulassung zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II geeignet sind.
Die Einzelheiten, insbesondere den Zeitpunkt des Auswahlverfahrens und die Bewerbungstermine, bestimmt das für Inneres zuständige Ministerium.
Am Auswahlverfahren können Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte teilnehmen, die zum nächsten Zulassungstermin die Zulassungsvoraussetzungen des § 13 erfüllen.
Das Auswahlverfahren kann einmal wiederholt werden.
Der Entscheidung über die Zulassung geht ein Auswahlverfahren auf der Grundlage der laufbahnrechtlichen Bestimmungen voraus.
Der Entscheidung über die Zulassung geht ein Auswahlverfahren auf der Grundlage der laufbahnrechtlichen Bestimmungen voraus.
Der Entscheidung über die Zulassung geht ein Auswahlverfahren auf der Grundlage aktueller dienstlicher Beurteilungen voraus.
Über die Zulassung zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II entscheidet das für Inneres zuständige Ministerium nach erfolgreicher Teilnahme am…
Zur Feststellung, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber für eine Zulassung zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III geeignet sind, wird ein mehrstufiges…
Der Entscheidung über die Zulassung geht ein Verfahren nach anerkannten wissenschaftlichen Regeln der Personalauswahl voraus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.