§ 27 Abs. 1 KFAGGesetz Nr. 1157 - Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG Vom 12. Juli 1983
1Ansprüche nach diesem Gesetz einschließlich der Ansprüche aus Berichtigungen nach § 22 Abs. 3 und § 24 Abs. 3 verjähren in drei Jahren. 2Die Verjährung beginnt…
§ 10 StB/WPVGGesetz Nr. 1481 zur Errichtung des Versorgungswerks der Steuerberater/Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferinnen im Saarland (StB/WPVG) Vom 26. September 2001
Die Ansprüche auf Beiträge und Leistungen verjähren in vier Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Beiträge oder Leistungen…
§ 57 Abs. 2 NachbG SLGesetz Nr. 965 - Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Vom 28. Februar 1973
1Andere, auf Zahlung von Geld gerichtete Ansprüche nach diesem Gesetz verjähren in vier Jahren. 2Die §§ 198 bis 225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs[2] sind…
§ 23 Abs. 1 SchBerGGesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Nach diesem Gesetz begründete Zahlungsansprüche verjähren in vier Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. §§ 202…
§ 34 Abs. 1 BLGBundesleistungsgesetz
Nach diesem Gesetz begründete Zahlungsansprüche verjähren in vier Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Die §§…