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Die zuständigen Wasserbehörden führen über alle festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete Verzeichnisse und Karten im Internet. Die zuständigen Wasserbehörden bewahren die Karten zur Bewertung der Hochwasserrisiken und der Festlegung der Risikogebiete nach § 73 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, die Gefahrenkarten und Risikokarten nach § 74 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie die Risikomanagementpläne nach § 75 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes und deren Überarbeitungen nach den § 73 Absatz 6, § 74 Absatz 6 und § 75 Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetz und deren Überarbeitung zur Einsicht für jedermann auf. Für die Nutzung der Daten für die Gebiete nach den Sätzen 1 und 2 werden keine Entgelte erhoben. Unterabschnitt 3 Wasserbuch
die Gefahrenkarten und Risikokarten nach § 74 des Wasserhaushaltsgesetzes und
Die oberste Wasserbehörde legt die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach §§ 82, 83 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit sie die…
1Gebiete gemäß § 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer1 WHG, die in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind, gelten mit Bekanntmachung ihrer Verbindlichkeit im Amtsblatt…
Die Überschwemmungsgebiete nach Satz 1 werden in Karten mit deklaratorischer Bedeutung eingetragen. Die zuständige Behörde legt die Karten des…
Die nach den Absätzen 1 und 2 Verpflichteten sowie die nach § 88 Absatz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes Berechtigten übermitteln nach näherer Bestimmung…
Die für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes erforderlichen Unterlagen, insbesondere Karten, Pläne und Gutachten, hat der durch die Festsetzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.