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Das Wasserbuch ist in digitaler Form als automatisierte Datei auf Datenträger von der zuständigen Behörde anzulegen und zu führen. Die oberste Wasserbehörde bestimmt die Einzelheiten der Wasserbuchführung. Die für die Erteilung zuständigen Behörden haben die ins Wasserbuch aufzunehmenden Rechte in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Berührt ein Gewässer mehrere Regierungsbezirke, kann die oberste Wasserbehörde eine Wasserbehörde mit der Anlegung und Führung des Wasserbuchs betrauen.
Über die Gewässer sind Wasserbücher zu führen.
1Die oberste Wasserbehörde bestimmt die Einrichtung des Wasserbuchs. 2Sie ist auch zuständig für die Anlegung und Führung des Wasserbuchs.
Eintragungen in das Wasserbuch werden von Amts wegen vorgenommen, sobald das Rechtsverhältnis nachgewiesen ist.
Obere Wasserbehörde ist die Bezirksregierung.
Die nach den Absätzen 1 und 2 Verpflichteten sowie die nach § 88 Absatz 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes Berechtigten übermitteln nach näherer Bestimmung…
Die zuständige Behörde legt
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.