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Die Befähigung für den höheren Dienst, Fachrichtung Agrar- und Umweltdienst (Fachgebiet landwirtschaftlicher Dienst) wird durch den erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes und des Bestehens der Großen Staatsprüfung erworben.
Die Befähigung nach Absatz 1 schließt die Befähigung für das Lehramt an landwirtschaftlichen Fachschulen ein.