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Der Vorbereitungsdienst dauert regelmäßig 24 Monate und ist in Vollzeit zu absolvieren.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in
einen fachpraktischen Ausbildungsabschnitt an Förder- und Fachbildungszentren oder in den Fachreferaten des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,
einen schulpraktischen Ausbildungsabschnitt Pädagogik in den Fachschulen für Landwirtschaft oder Gartenbau,
einen fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt mit Fachseminaren,
einen verwaltungswissenschaftlichen Ausbildungsabschnitt mit Verwaltungsseminaren an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum sowie
einen schultheoretischen Ausbildungsabschnitt Pädagogik mit Grundlagenlehrgang und Aufbaulehrgang an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Freistaats Bayern.
Im schulpraktischen Ausbildungsabschnitt sind mindestens
40 Unterrichtsstunden bei Fachlehrenden zu hospitieren,
35 Unterrichtsstunden zu halten, für die jeweils eine Lehrskizze anzufertigen ist und
20 Unterrichtsstunden zu halten, die benotet werden und für die jeweils eine Lehrdarstellung anzufertigen ist.
§ 24 Absatz 3 gilt für Ausbildungsabschnitte nach Absatz 2 Nummer 1 bis 5 entsprechend.
Anzufertigen sind in den Ausbildungsabschnitten
für die zweite Einstiegsebene zusätzlich aus dem pädagogischen Prüfungsabschnitt.
Prüfungsgebiete für die zweite Einstiegsebene sind bei allen Ausbildungsgebieten nach § 23 zusätzlich
Landkreis oder Kreisfreie Stadt, ein Monat und
einen praktischen Prüfungsteil.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.