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Der Referendar oder die Referendarin ist in allen Gebieten der Laufbahn so auszubilden, dass er oder sie mit den Aufgaben und Arbeitsweisen des höheren Dienstes, Fachrichtung Agrar- und Umweltdienst (Fachgebiet landwirtschaftlicher Dienst) vertraut ist. Hierbei ist das Verständnis für rechtliche, politische, wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Zusammenhänge im Zusammenspiel mit den Aufgaben der Agrarverwaltung besonders zu fördern.