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Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
die allgemeinen und persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
ein Studium der Agrarwissenschaften mit einem Masterabschluss oder einem vergleichbaren Abschluss an einer Hochschule oder einem Masterabschluss an einer Fachhochschule in einem akkreditierten Studiengang abgeschlossen hat und
eine mindestens einjährige agrarwirtschaftliche fachpraktische Ausbildung mit Praktikantenprüfung nachweist.
Die Ausbildungsbehörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen zu Absatz 1 Nummer 3 zulassen, jedoch darf die Praxiszeit im landwirtschaftlichen Betrieb sechs Monate nicht unterschreiten.