Gesetze
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Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit.
Ihre Aufgaben, ihr Aufbau und ihre Organe werden durch die Vorschriften dieses Gesetzes und die Satzungen geregelt.
für die Beamtinnen und Beamten der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts das nach…
Die Satzungen sowie ihre Änderungen sind öffentlich bekanntzumachen. Teil 2 Organe und Aufbau Kapitel 1 Hauptversammlung Abschnitt 1 Aufgaben und Mitglieder
in rechtlichen Angelegenheiten der Landwirtschaft nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften mitzuwirken, insbesondere Vorschläge zu machen und Beisitzende…
Der Freireligiösen Landesgemeinde Nordrhein-Westfalen werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
für die Mitglieder des Vorstandes oder eines sonstigen die Verwaltungsgeschäfte führenden Organs im öffentlichen Dienst einer der Aufsicht einer Landesbehörde…
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.