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Werden dadurch, dass eine Gewählte oder ein Gewählter die Wahl ablehnt oder nachträglich aus der Mitgliedschaft der Hauptversammlung ausscheidet, Mitgliedstellen frei, rücken die Ersatzmitglieder in der nach § 27 Absatz 2 festgestellten Reihenfolge nach.
Ist der Betriebsrat in gemeinsamer Wahl gewählt, bestimmt sich das Nachrücken von Ersatzmitgliedern nach § 25 des Betriebsverfassungsgesetzes unter…
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit aus, tritt das Ersatzmitglied an seine Stelle. Ist kein Ersatzmitglied vorhanden, findet eine Nachwahl statt, für die…
Die Ersatzwahl findet auch statt, wenn ein nach § 11 Absatz 1 gewähltes Mitglied zwischen Wahl und Beginn der Amtszeit wegfällt.
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit aus, tritt das Ersatzmitglied an seine Stelle. Ist kein Ersatzmitglied vorhanden, findet eine Nachwahl statt.
Die Ersatzmitglieder werden der Reihe nach aus den nicht gewählten Beschäftigten derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder…
Lehnt eine Gewählte oder ein Gewählter die Annahme der Wahl ab oder scheidet ein Mitglied aus, so tritt an die Stelle die nächstfolgende Bewerbung desselben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.