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Die Vollversammlung setzt sich aus 33 Mitgliedern zusammen. Davon werden 22 Mitglieder von den Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 10 Absatz 1) gewählt. Die 22 Mitglieder wählen in ihrer ersten Sitzung mit absoluter Stimmenmehrheit weitere 11 Mitglieder dazu, und zwar drei Mitglieder als Vertreter des Erwerbsgartenbaues,
Die Anzahl der nach Absatz 1 Satz 2 zu wählenden Mitglieder verteilt sich wie folgt: a) Regionalverband Saarbrücken drei Mitglieder, b) Landkreis Merzig-Wadern vier Mitglieder, c) Landkreis Neunkirchen drei Mitglieder, d) Landkreis Saarlouis vier Mitglieder, e) Landkreis St. Wendel vier Mitglieder, f) Saarpfalz-Kreis [3] vier Mitglieder.
Für jedes Mitglied ist gleichzeitig ein Stellvertreter zu wählen, der im Verhinderungsfall an die Stelle des Mitglieds tritt und bei seinem Ausscheiden nachrückt.
Scheidet ein Gewählter während der Amtsperiode aus seinem Amt aus, so findet keine Ersatzwahl statt.