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Landwirtschaft im Sinn dieses Gesetzes umfasst den Acker- und Pflanzenbau, die Tierzucht und -haltung, den Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Forstwirtschaft, die Fischerei in den Binnengewässern und die Imkerei.
Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter…
Diese Verordnung gilt für die folgenden in Anhang I AEUV aufgeführten Erzeugnisse der Landwirtschaft, einschließlich der Aquakultur und der Imkerei, und von…
Die Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzes umfasst die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 33 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes sowie die…
Landwirtschaft, einschließlich Forstwirtschaft, Gartenbau und Fischerei, sowie den vor- und nachgelagerten Bereichen,
die Landesbetriebe sowie die Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeinden und Gemeindeverbände,
Erzeugnisse im Sinne des Absatzes 1 sind die in der Landwirtschaft einschließlich des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaues, der gewerblichen Tierhaltung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.