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Die Bewertung der Wärmepläne von Gemeinden mit mehr als 45 000 Einwohnerinnen und Einwohnern nach § 21 Nummer 5 des Wärmeplanungsgesetzes ist innerhalb von sechs Monaten nach elektronischer Übermittlung des Wärmeplans durch das LANUV durchzuführen. Hierzu übermittelt das LANUV eine entsprechende Stellungnahme an die Gemeinden. Die Stellungnahme ist dem Rat zuzuleiten. Die Gemeinden können geeignete Umsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage der Bewertung ergreifen.
Das LANUV erstellt ab dem Jahr 2025 alle zwei Jahre einen schriftlichen Monitoringbericht zur Wärmeplanung aller Gemeinden. Neben den Wärmeplänen sind auch die von den Gemeinden eventuell getroffenen Entscheidungen nach § 26 Absatz 1 des Wärmeplanungsgesetzes Bestandteil des Monitoringberichts.
Der Bericht nach Absatz 2 analysiert den Fortschritt der Wärmeplanung und den Beitrag zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Dabei werden mindestens die Auswirkungen der zusammengefassten Wärmepläne auf die Klimaschutzziele berücksichtigt. Darüber hinaus kann der Bericht auch die Ebene der individuellen Wärmepläne einbeziehen und fachliche Empfehlungen an die Gemeinden für die Erstellung beziehungsweise Fortschreibung der Wärmepläne enthalten.
von einer nach Landesrecht zuständigen Stelle bewertet werden; dabei kann die planungsverantwortliche Stelle geeignete Umsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage der…
Die planungsverantwortliche Stelle ist verpflichtet, den Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der…
spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen zum 1. Januar 2024 mehr als 100 000 Einwohner gemeldet sind, sowie
Der Wärmeplan sowie die nach Anlage 2 des Wärmeplanungsgesetzes erstellten Daten und textlichen, grafischen und kartografischen Darstellungen sowie weitere zu…
Gemeinden haben Wärmepläne nach Absatz 1 nach den Vorgaben des § 6 Absatz 2 Satz 3 elektronisch an das LANUV zu übermitteln. Hierbei hat die Gemeinde zu…
Der Wärmeplan für Gemeindegebiete, in denen am 1. Januar 2024 mehr als 45 000 Einwohner gemeldet waren, ist der zuständigen Behörde zur Bewertung vorzulegen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.