BPatG, 28 W (pat) 77/08Beschluss v. 2010-03-10 · § 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "Farbe grün (sonstige Markenform)" – keine Unterscheidungskraft – keine eng umrissene Warengruppe für einen sehr spezifischen Markt - keine Verkehrsdurchsetzung – kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz
BPatG, 28 W (pat) 75/08Beschluss v. 2010-03-10 · § 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "Abbildung in der Art einer technischen Schnittzeichnung, die Umrisse eines Gegenstandes darstellt (Bildmarke)" – teilweise keine Unterscheidungskraft, keine Verkehrsdurchsetzung sowie kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz – teilweise kein produktbezogenen Bedeutungsgehalt, teilweise Unterscheidungskraft und teilweise kein Freihaltungsbedürfnis
BPatG, 28 W (pat) 74/08Beschluss v. 2010-03-10 · § 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Abbildung eines Gegenstandes, bei dem es sich um ein "auf einen Befestigungsflansch angebrachtes Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse" aber ebenso um einen "sonstigen Teil einer technischen Anlage, Maschine oder eines Gerätes" handeln kann (dreidimensionale Formmarke) – teilweise keine Unterscheidungskraft, keine Verkehrsdurchsetzung sowie kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz – teilweise kein produktbezogenen Bedeutungsgehalt, teilweise Unterscheidungskraft und teilweise kein Freihaltungsbedürfnis
BPatG, 28 W (pat) 170/07Beschluss v. 2010-03-10 · § 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "grüne Pumpe (Bildmarke - Abbildung einer Ware)" – keine Unterscheidungskraft – keine erhebliche Abweichung von der Branchenüblichkeit – keine Verkehrsdurchsetzung – kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz
BPatG, 28 W (pat) 78/08Beschluss v. 2010-03-10 · § 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "Farbe grün (Pantone 334) in den Konturen eines dreidimensional dargestellten Gegenstandes" [sonstige Markenform – Aufmachungsfarbmarke] – keine Unterscheidungskraft - keine eng umrissene Warengruppe für einen sehr spezifischen Markt - keine Verkehrsdurchsetzung - kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz