§ 4 MarketKfmAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur,
Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft,
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz;
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
Arbeitsorganisation,
Projektorganisation,
Qualitätssichernde Maßnahmen,
Informations- und Kommunikationssysteme;
Kommunikation und Kooperation:
Kommunikation,
Teamarbeit und Kooperation,
Kundenbeziehungen,
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
Marketing- und Kommunikationsstrategien:
Marktbeobachtung und -analyse,
Zielgruppen,
Markenführung,
Budgetplanung;
Vorbereitung und Planung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen:
Briefing,
Konzeptionierung,
Steuerung der kreativen Umsetzung,
Feinplanung des Medieneinsatzes,
Rechte und Lizenzen;
Durchführung und Kontrolle von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen:
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern,
Organisation interner und externer Herstellungsprozesse,
Medieneinsatz,
Kontrolle und Abschluss der Maßnahme;
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
Rechnungs- und Finanzwesen,
Controlling.