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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
Betriebliche und technische Kommunikation,
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
Prüfen,
Branchenspezifische Fertigungstechniken,
Steuerungs- und Regelungstechnik,
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen,
Steuern des Materialflusses,
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen,
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Instandhalten von Maschinen und Anlagen,
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
Instandhalten von Maschinen und Anlagen,
Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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