§ 11 Abs. 3 MaßstGZuweisungen nach Artikel 107 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes
Die Gewährung von Zuweisungen nach Artikel 107 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes darf die Finanzkraftabstände zwischen den einzelnen Ländern aufheben und auch…
§ 6 Abs. 8 KFAGGesetz Nr. 1157 - Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG Vom 12. Juli 1983
Das Ministerium für Finanzen und Europa regelt durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Ermittlung und die…
Art. 1 Abs. 8 SN-5403Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen
Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern und nach Anhörung des Beirates für…
Art. 2 Abs. 1 GGArt104aGVbg SLGrundvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes Vom 19. September 1986
Die Finanzhilfen des Bundes müssen auf die Länder nach einem in gleicher Weise geltenden, allgemeinen und sachgerechten Maßstab verteilt werden.
§ 6 Abs. 2 MaßstGFinanzkraft
Die ausgleichserheblichen Einnahmen nach Absatz 1 sind vorbehaltlich § 7 Absatz 4 und 5 in voller Höhe zu berücksichtigen.