MautVvfV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 18 MautVvfVWiederaufnahme des VerfahrensVerordnung zur Regelung des Vermittlungsverfahrens nach dem Mautsystemgesetz · Abschnitt 3 § 17Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist ausgeschlossen. § 17