MBPolVDVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 28 MBPolVDVDVZeitpunktVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 1§ 29 Die Zwischenprüfung findet am Ende der Grundausbildung statt.§ 29