§ 29 MBPolVDVDV
Prüfungsamt
Für die Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung ist das Prüfungsamt der Bundespolizeiakademie (Prüfungsamt) zuständig.
Für die Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung ist das Prüfungsamt der Bundespolizeiakademie (Prüfungsamt) zuständig.