§ 7 Abs. 1 Nr. 3 GBPolVDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
einem mündlichen Teil.
§ 10 Abs. 1 GntDSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 12 GntDBwVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 8 MBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 8 HBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.