§ 22 MDBNDVerfSchVDV
Die Ausbildung umfasst eine fachtheoretische Ausbildung am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung und eine berufspraktische Ausbildung.
Die fachtheoretische Ausbildung unterteilt sich in drei Abschnitte. Die berufspraktische Ausbildung unterteilt sich in zwei Abschnitte.
Die Abfolge und die Dauer der einzelnen Abschnitte sind wie folgt festgesetzt: AbschnittDauer121fachtheoretische Ausbildung: Grundlehrgangdrei Monate2berufspraktische Ausbildung: Praktikum Ivier Monate3fachtheoretische Ausbildung: Aufbaulehrgangdrei Monate4berufspraktische Ausbildung: Praktikum IIzehn Monate5fachtheoretische Ausbildung: Abschlusslehrgangvier Monate
Die Dauer der fachtheoretischen Ausbildung beträgt insgesamt mindestens 900 Lehrstunden.
Für die Lehrveranstaltungen können digitale Lehrformate genutzt werden, wenn die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen berücksichtigt werden.