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Das Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung erstellt im Einvernehmen mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz einen Lehrplan für die Ausbildung.
Der Lehrplan regelt insbesondere
die Fächer und Inhalte der Lehrgänge der fachtheoretischen Ausbildung,
die Verteilung der Fächer und Inhalte der fachtheoretischen Ausbildung auf die beiden Fachrichtungen, und zwar welche Fächer und Inhalte
in beiden Fachrichtungen vermittelt werden,
nur in der Fachrichtung „Bundesnachrichtendienst“ vermittelt werden und
nur in der Fachrichtung „Verfassungsschutz“ vermittelt werden,
die Fächer und Inhalte der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.