MedaillenV — InhaltsübersichtGesetzAnlage MedaillenV(zu § 1 Nr. 1) Erscheinungsbild des Euro-ZeichensVerordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Münzstücken zum Schutz deutscher Euro-Gedenkmünzen § 6Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 6