MedFAngAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 MedFAngAusbVAusbildungsdauerVerordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3