§ 4 MedFAngAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Der Ausbildungsbetrieb:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf,
Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes,
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung,
Umweltschutz;
Gesundheitsschutz und Hygiene:
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene,
Schutz vor Infektionskrankheiten;
Kommunikation:
Kommunikationsformen und -methoden,
Verhalten in Konfliktsituationen;
Patientenbetreuung und -beratung:
Betreuen von Patienten und Patientinnen,
Beraten von Patienten und Patientinnen;
Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement:
Betriebs- und Arbeitsabläufe,
Qualitätsmanagement,
Zeitmanagement,
Arbeiten im Team,
Marketing;
Verwaltung und Abrechnung:
Verwaltungsarbeiten,
Materialbeschaffung und -verwaltung,
Abrechnungswesen;
Information und Dokumentation:
Informations- und Kommunikationssysteme,
Dokumentation,
Datenschutz und Datensicherheit;
Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin:
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik,
Assistenz bei ärztlicher Therapie,
Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln;
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation;
Handeln bei Not- und Zwischenfällen.