§ 4 MedienKfmAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur,
Berufsbildung,
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
Sicherheit und Gesundheitsschutz,
Umweltschutz,
Datenschutz;
Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse:
Arbeitsorganisation,
Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit,
Informationsbeschaffung und -verarbeitung,
Kommunikation und Kooperation,
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
Programmplanung und Produktentwicklung:
Programme und Profile,
Redaktion, Lektorat,
Rechte und Lizenzen;
Herstellung und Produktion:
Planung und Kalkulation,
Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen,
Datenhandling,
Gestaltung von Digital- und Printmedien,
Koordinierung von Produktionsprozessen;
Marketing, Verkauf und Vertrieb:
Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung,
Verkauf von Produkten und Dienstleistungen,
Werbung für Produkte und Dienstleistungen,
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen,
Branchenspezifische Rahmenbedingungen;
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
Rechnungs- und Finanzwesen,
Controlling,
Beschaffung und Lagerhaltung.