§ 2 KEPKfmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 MedFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 SchKfmAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 ImmobKfmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 TourKfmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
Die Ausbildung dauert drei Jahre.