Gesetz Nr. 929 über die Zustimmung zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 26. Mai 1971
Der Tag, an dem das Abkommen gemäß der Vorschrift seines Artikels 14 in Kraft tritt, wird durch den Minister für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. [1]
§ 3 MedPrAbkG SL
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