Gesetz Nr. 1348 über die Zustimmung zum Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten Vom 8. Februar 1995
Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seinem Artikel 8 in Kraft tritt, wird durch die Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.[1] Die Regierung des Saarlandes
§ 3 MedPZStAbkG SL
§ 3 MedPZStAbkG SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen