Gesetz Nr. 1331 über die Zustimmung zum Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts Vom 27. April 1994
Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seinem Artikel 13 Abs. 1 in Kraft tritt, wird durch das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.[1]
§ 3 MeßAkkrStAbkG SL
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