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Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 26. November 2017 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit. Es kann von jeder Landesregierung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unter gleichzeitiger Benachrichtigung der übrigen Landesregierungen zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 2020.