Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Metallhandwerk Vom 3. Januar 2026
Die in dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen gelten für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Metallhandwerk. Hierunter fallen Betriebe des Metallbauer-, Feinmechaniker-, Metall- und Glockengießerhandwerks.
§ 1 MetallAöAufArbb4V SL
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