§ 11 MetallbAusbV 2008
Die Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Metallgestaltung sind wie folgt zu gewichten: 1.Prüfungsbereich Arbeitsauftrag30 Prozent,2.Prüfungsbereich Kundenauftrag35 Prozent,3.Prüfungsbereich Metallgestaltung12,5 Prozent,4.Prüfungsbereich Arbeitsplanung12,5 Prozent,5.Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde10 Prozent.
Die Gesellenprüfung in der Fachrichtung Metallgestaltung ist bestanden, wenn die Leistungen bewertet worden sind.
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens „ausreichend“,
im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“